Qualifikationsvermerk

Die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe (Qualifikationsvermerk) vergibt die Realschule nach § 32 in Verbindung mit § 22 AO-SI, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
1. In allen Fächern liegen befriedigende oder bessere Leistungen vor.
2. Ausreichende Leistungen in nicht mehr als einem der Fächer Deutsch, Mathematik und Englisch müssen durch mindestens gute Leistungen in einem anderen dieser Fächer ausgeglichen werden.
3. Bis zu zwei ausreichende Leistungen und eine weitere ausreichende oder mangelhafte Leistung in den übringen Fächern müssen durch jeweils mindestens gute Leistungen in anderen Fächern ausgeglichen werden (Jedes Fach darf nur einmal zum Ausgleich herangezogen werden).

Nachprüfung:
Werden die Voraussetzungen in einem einzigen Fach um eine Notenstufe verfehlt, so kann durch eine Nachprüfung die Versetzung (bzw. der Abschluss, Anm. d. Verf.) nachträglich erreicht werden. Die Nachprüfung ist aber nicht zulässig, um einen Ausgleich zu erreichen.

(gem. AO-SI in der Fassung vom 21. Oktober 1998 zuletzt geändert durch Verordnung vom
08. Juli 2003)

Schlagwörter: Q-Vermerk, Qualifikation, FOR-Q, Fachoberschulreife, Oberstufe, Gymnasium, Abitur, “Qualli”, Abschlusszeugnis, Realschulabschluss, Schulabschluss


Rubrik: Organisatorisches
Eingestellt von: SLTE_ ( Montag 24.04.2006 )

Häufig gebrauchte Formulare

Wir nutzen diesen Weg, um Ihnen ein paar der Formulare zur Verfügung zu stellen, die in unserem schulischen Alltag immer wieder gebraucht werden:

Fehlt Ihr Kind wegen Krankheit vom Unterricht, so muss spätestens am zweiten Tag der Krankheit eine schriftliche Entschuldigung vorliegen.

Formblatt Entschuldigung

Es ist unsere Pflicht, regelmäßig von Ihnen eine Unterschrift einzufordern bezüglich der Erfüllung der Vollzeitschulpflicht.

Formblatt: Bußgeldverfahren bei Verstößen gegen die Vollzeitschulpflicht

Möchten Sie eine Beurlaubung Ihres Kindes vom Unterricht beantragen, nutzen Sie bitte dieses vorbereitete Formular.

Formblatt: Antrag auf Beurlaubung gemäß Par. 43 Abs. 3 SchulG NRW

Für die Durchführung der Klassenpflegschaftssitzungen stehen Ihnen mehrere Formblätter zur Verfügung:

Formblätter: Klassenpflegschaft


Rubrik: Formulare
Eingestellt von: SLTE ( Dienstag 11.04.2006 )
Schulanschrift:
Lehmbergstr. 74
57368 Lennestadt
Tel.: 02721 - 3768
Fax: 02721 - 10007


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