Schülervertretung (SV)

§ 12 Schulmitwirkungsgesetz
zuletzt geänd. am 27.11.2002
Schülervertretung

(1) Inhalt und Umfang der Mitwirkung der Schülervertretung ergeben sich aus dem Auftrag der Schule. Die Schülervertretung hat im Rahmen des Auftrags der Schule. Insbesondere folgende Aufgaben:
1. Vertretung der Interessen der Schüler bei der Gestaltung der Bildungs- und Erziehungsarbeit,
2. Förderung der fachlichen, kulturellen, sportlichen, politischen und sozialen Interessen der Schüler.

(2) Schülervertreter und Schülervertretungen können Im Rahmen des Auftrags der Schule schulpoiltische Belange wahrnehmen.

(3) Die Schüler einer Schule werden durch den Schülerrat vertreten. Mitglieder des Schülerrats sind die Sprecher der Klassen und Jahrgangsstufen und die weiteren Vertreter der Jahrgangsstufen gemäß Absatz 5. Der Vorsitzende (Schülersprecher) und die Stellvertreter werden vom Schülerrat aus seiner Mitte für die Dauer eines Schuljahres gewählt. Auf Antrag von zwanzig vom Hundert der Gesamtzahl der Schüler wählen die Schüler von der fünften Klasse an den Vorsitzenden des Schülerrats und die Stellvertreter. Der Schülerrat wählt die Vertreter der Schüler und die Stellvertreter für die Fachkonferenzen und die Teilkonferenzen.

(4) Von der fünften Klasse an sind die Schüler im Rahmen der Lehrplanrichtlinien bei der Auswahl der UnterrichtsInhalte zu beteiligen. Dazu gibt ihnen der Fachlehrer zu Beginn des Schulhalbjahres die nach den Lehrplanrichtlinien In Betracht kommenden Unterrichtsinhalte bekannt und begründet sie. Anregungen zur Auswahl der Unterrichtsinhalte werden mit den Schülern der Klasse oder des Kurses beraten. Hierbei sollen die gemäß § 11 Abs. 7 von der Pflegschaft gegebenen Anregungen mit in die Überlegungen einbezogen werden.

(5) Von der fünften Klasse oder Jahrgangsstufe an wählen die Schüler jeder Klasse oder Jahrgangsstufe mit Beginn des Schuljahres für dessen Dauer den Klassen- oder Jahrgangsstufensprecher und den Stellvertreter. Hat eine Jahrgangsstufe mehr als zwanzig Schüler, wählt die Jahrgangsstufe für die diese Zahl übersteigende Schülerzahl je zwanzig Schüler einen weiteren Schülervertreter sowie den Stellvertreter; dazu können die Fachkurse Vorschläge machen. Der Sprecher und die weiteren Schülervertreter vertreten die Interessen ihrer Klasse oder Jahrgangsstufe.

(6) Auf Antrag des Schülerrats oder von zwanzig vom Hundert der Gesamtzahl der Schüler ist eine Schülerversammlung einzuberufen. Mitglieder der Schülerversammlung und antragsberechtigt gemäß Satz 1 sind die Schüler von der fünften Klasse oder Jahrgangsstufe an. Die Schülerversammlung läßt sich über wichtige Angelegenheiten der Schule unterrichten oder berät über diese. Zwei Schülerversammlungen im Schuljahr können während der allgemeinen Unterrichtszeit stattfinden.

(7) Für Versammlungen der Schüler der Klassen oder Jahrgangsstufen gilt Absatz 6 entsprechend.

(8) Der Schülerrat wählt unter Berücksichtigung der Größe der Schule bis zu drei Lehrer der Schule für die Dauer eines Schuljahres als Verbindungslehrer. Der Verbindungslehrer unterstützt die Schülervertretung bei der Planung und Durchführung Ihrer Aufgaben.

(9) Den Schülern der Klassen oder Jahrgangsstufen 5 bis 13 der Vollzeitschulen ist im Monat eine Stunde während der allgemeinen Unterrichtszeit für Angelegenheiten der Schülervertretung (SV-Stunde), den Schülern der Teilzeitschulen eine SV-Stunde im Quartal zu gewähren. Der Schülerrat kann während der allgemeinen Unterrichtszeit zusammentreten; dabei ist auf die Unterrichtsveranstaltungen Rücksicht zu nehmen. Zusammenkünfte von Organen der Schülervertretung auf dem Schulgelände sowie die SV-Stunde sind Schulveranstaltungen. Sonstige Veranstaltungen der Schülervertretung auf dem Schulgelände oder außerhalb des Schulgeländes sind Schulveranstaltungen, wenn der Schulleiter vorher zugestimmt hat.

(10) Schüler dürfen wegen ihrer Tätigkeit in den Mitwirkungsorganen weder bevorzugt noch benachteiligt werden. Auf Antrag des Schülers Ist diese Tätigkeit im Zeugnis zu vermerken,

(11) An Grundschulen sollen Lehrer im Benehmen mit den Erziehungsberechtigten Vorformen einer Mitwirkung der Schüler entsprechend deren Einsichts- und Urteilsfähigkeit erproben, um, diese auf ihre künftigen Aufgaben im Rahmen dieses Gesetzes vorzubereiten.


Rubrik: SV
Eingestellt von: SLTE ( Sonntag 19.09.2004 )

Allgemeine Informationen zur Lessing-Schule

Informationen Stand: 04.04.2005

Die “Lessing-Schule Grevenbrück - Realschule der Stadt Lennestadt” (amtlicher Name) wird zur Zeit von 432 Schülerinnen und Schülern besucht (223 Mädchen, 209 Jungen). Diese sind in 18 Klassen aufgeteilt, wobei die Jahrgangsstufen in der Regel 3-zügig sind. (Die Jahrgangsstufe 7 wird momentan 4-zügig geführt, die Jahrgangsstufe 6 2-zügig.

Der Unterricht beginnt um 7.30 Uhr und endet in der Regel nach der 6. Unterrichtsstunde um 12.25 Uhr.

Die Schülerschaft der Lessing-Realschule setzt sich wie folgt zusammen:

Einzugsbereich:

(Ortsteile in alphabetischer Ordnung)

Altenhundem 4
Altenvalbert 6
Bamenohl 1
Bilstein 30
Bonzel 14
Brenschede 3
Burbecke 3
Dünschede 10
Elspe 77
Germaniahütte 1
Grevenbrück 123
Halberbracht 1
Helden 7
Hespecke 3
Hohe Bracht 2
Kirchveischede 37
Maumke 14
Meggen 2
Melbecke 1
Oberveischede 2
Oedingen 28
Oedingerberg 3
Rölllecken 7
Neukamp 1
Neulisternohl 2
Niederhelden 2
Oberelspe 26
Obermelbecke 1
Schwalbenohl 1
Silbecke 1
Sporke 7
St.-Claas 1
Theten 4
Trockenbrück 7

Konfession:

(nach Häufigkeit)

römisch-katholisch 357
evangelisch 43
Islam 17
keine Konfession 11
griechisch-orthodox 2
Baptisten 1
Hindu1

Staatsangehörigkeit:

(nach Häufigkeit)

deutsch 418
türkisch 5
italienisch 3
österreichisch 3
jugoslawisch 2
russisch 1

An der Schule unterrichten 22 Lehrkräfte (10 Lehrerinnen und 12 Lehrer), teilweise mit reduzierter Stundenzahl, sowie ein Lehramtsanwärter.


Rubrik: Aktuelles
Eingestellt von: SLTE ( Samstag 4.09.2004 )

Öffnungszeiten des Sekretariats / Erreichbarkeit während der Ferien

Die Lessing-Realschule ist morgens ab (ca.) 7.00 Uhr telefonisch unter 02721 - 3768 erreichbar.
Der Fax-Anschluss der Schule hat die Telefonnummer: 02721 - 10007.

Das Sekretariat der Schule ist in der Zeit von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr besetzt. Während der Ferien gelten in der Regel die gleichen Öffnungszeiten, aufgrund von möglichen Urlaubszeiträumen ist hier jedoch eine telefonische Terminvereinbarung sinnvoll.

Unsere Sekretärin, Frau Droege:
Frau Droege

Unser Hausmeister, Herr Besting, ist vormittags, während der Schulzeit, und nachmittags, von 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr in der Schule zu erreichen. (Es gilt die o.a. Telefonnummer.)

Einige Lehrerinnen und Lehrer sind auch per E-Mail erreichbar:
Lehrerkürzel (vom Vertretungsplan) + at-Zeichen + unsere-schul-domain.de
In der gleichen Weise das Sekretariat:
sekretariat + at-Zeichen + unsere-schul-domain.de
(Diese Schreibweise soll verhindern, dass Suchprogramme die Adressen aufspüren und diese mit Werbemails (Spam) beschicken.)


Rubrik: Kontakt
Eingestellt von: Droege ( Mittwoch 1.09.2004 )
Schulanschrift:
Lehmbergstr. 74
57368 Lennestadt
Tel.: 02721 - 3768
Fax: 02721 - 10007


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