Datum |
Anschaffungen |
Preis |
31.03.2005 |
Digital Keyboard |
1830,00 |
06.05.2005 |
Beamer Kindermann |
1334,00 |
04.06.2005 |
Laptop |
1067,20 |
23.04.2007 |
Bezuschussung eines Theaterbesuchs der Klassen 5a, 5b, 7a, 7c |
510,00 |
09.10.2007 |
Bezuschussung eines Projekttages „Golf“ im Repetal für die Klasse 9a mit 6 Euro/Schüler(in). |
126,00 |
31.10.2007 |
Übernahme der Busfahrkosten zum Besuch des JoeMax.TV des Evangeliums-Rundfunks (ERF) in Wetzlar und Teilnahme an einer Quizsendung mit den Klassen 5 |
615,00 |
Anschaffungen ab 2005
Vorstand des Fördervereins
1. Vorsitzende: Frau Annette Arens (Tel.-Nr. 02721/20224)
2. Vorsitzender u. Schriftführer: Herr Michael Sander
3. Kassierer: Herr Günther Raatz
Satzung
(Die Satzung zum Herunterladen als .Pdf-Datei)
Verein der Freunde und Förderer der Lessing-Schule Grevenbrück
Realschule der Stadt Lennestadt
________________________________________________________
Satzung vom 02.11.1973
in der geänderten Fassung vom 10.09.1987
§ 1
1. Der Verein führt den Namen „Verein der Freunde und Förderer der Städt. Lessing Real- und Aufbaurealschule in Lennestadt-Grevenbrück.“ Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden.
2. Sitz des Vereins ist Lennestadt-Grevenbrück.
3. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
4. Der Verein hat die Aufgabe, die Bildungs-und Lehrtätigkeit der Städt. Lessing Real-und Aufbaurealschule in Lennestadt-Grevenbrück in ideeller und materieller Hinsicht zu unterstützen und ihre Existenz sichern zu helfen.
§ 2
1. Die Mitgliedschaft kann jede natürliche und juristische Person erwerben.
2. Die Mitgliedschaft gilt als erworben, wenn die Aufnahme in den Verein schriftlich durch den Vorstand bestätigt worden ist.
3. Die Vereinsmitglieder verpflichten sich zu einem jährlichen Mindestbeitrag von 6,- €.
4. Die Mitgliedschaft erlischt durch Tod oder Austritt sowie bei Auflösung des Vereins.
5. Der Austritt kann nur schriftlich zum Ende eines Kalenderjahres erklärt werden.
§ 3
1. Mittel des Vereins dürfen nur satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zwecke der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden.
2. Die Mitglieder des Vereins erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
3. Bei Ausscheiden aus dem Verein besteht kein Anspruch auf das Vereinsvermögen.
§ 4
1. Die Organe des Vereins sind der Vorstand und die Mitgliederversammlung.
2. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von zwei Jahren gewählt.
3. Der Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem Stellvertreter des 1. Vorsitzenden, der zugleich Schriftführer ist und dem Schatzmeister. Beigeordnete mit vollem Stimmrecht sind von Amts wegen der jeweilige Leiter der Städt. Lessing Real-und Aufbaurealschule in Lennestadt-Grevenbrück und der 1. Vorsitzende der Schulpflegschaft.
4. Der Vorstand fasst seine Beschlüsse mit der Mehrheit seiner satzungsgemäßen Mitgliederzahl.
§ 5
1. Der Vorstand vertritt den Verein juristisch nach innen und außen.
2. Der 1. Vorsitzende beruft die Mitgliederversammlung ein und führt in ihr den Vorsitz.
§ 6
1. Die Mitgliederversammlung tritt mindestens 1 mal im Jahr zusammen.
2. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist einzuberufen, wenn der Vorstand dies wünscht oder mindestens 20 Mitglieder dies schriftlich beim Vorstand beantragen. Die Einladung ergeht schriftlich unter Mitteilung der Tagesordnung mindestens 1 Woche vor Zusammentritt der Versammlung.
3. Über jede Mitgliederversammlung führt der Schriftführer ein Protokoll. Er hat dieses auch zu unterschreiben.
§ 7
1. Beschlüsse der Mitgliederversammlung, auch solche mit satzungsändernder Wirkung, werden der Mehrheit der anwesenden Mitglieder gefasst. Bei Stimmgleichheit entscheidet die Stimme des 1. Vorsitzenden.
2. Satzungsänderungen, soweit sie die §§ 1,4 betreffen, sind unzulässig.
§ 8
1. Die Auflösung des Vereins kann nur von einer zu diesem Zweck einzuberufenden Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von ¾ der anwesenden Mitglieder beschlossen werden.
2. Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zweckes fällt das Vereinsvermögen an die Stadt Lennestadt, die es ausschließlich und unmittelbar für die Zwecke gem. § 1, 4 verwenden muss.
Satzung vom 02.11.1973,
in der Fassung vom 10.09.1987 (Satzungsänderungen)
Beitritt zum Förderverein
Ein Formular für den Beitritt zum Förderverein befindet sich hier.